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Es ist uns ausgesprochen wichtig, ein umfassendes Bild Ihres Gesundheitszustandes erstellen zu können. Wir haben einen Anamnesebogen erstellt, den Sie bitte – ausgefüllt – zum Erstgespräch mitbringen sollten.

 Was passiert mit Ihren Daten? Hier unsere Info zum Datenschutz

Gerichtsurteil:
Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem
Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich
Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche
Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende
Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten,
ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz
entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf
den Krankheitsverlauf besteht....